MPU-Betroffene haben nicht nur Pflichten und sind nicht immer der überbordenden MPU-Bürokratie hilflos ausgeliefert.
Die von der MPU Betroffenen haben auch Rechte. Rechte, die wirksam genutzt werden können, um schnellstmöglichst wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis zu gelangen.
Zu diesen Rechten gehört auch
die freie Wahl der Begutachtungsstelle,
so dass Sie sich die Aspiranten die geeignetste Begutachtungsstelle selbst auswählen können und nicht auf die von einigen Führerscheinstellen herausgegebenen Adressen angewiesen sind.
Denn: Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ist es wie im wirklichen Leben:
Oft ist es mitentscheidend, ob bewusst oder auch unbewusst, dass Proband und MPU-Gutachter
- einander respektieren
- Sympathie füreinander empfinden
- Verständnis für die Situation des Anderen aufbringen
- eine harmonische und dennoch objektive Ebene herstellen können
und so der Gutachter, wenn es die strengen Kriterien der MPU zulassen, den MPU-Probanden positiv beurteilt und damit den Weg zum Führerschein unverzüglich wieder freimacht.
Jetzt selbst die richtige Begutachtungsstelle zu finden, ist oftmals Glückssache.
Sicherer und empfehlenswerter ist es jedoch, sich auf einen Experten zu verlassen, der den Probanden kennt und der die Begutachtungsstellen kennt.
Der MPU-Fachmann hat ein sicheres Urteil, um die geeignete MPU-Begutachtachtungsstelle zielsicher mit dem entsprechenden Probanden zusammenzubringen – im Sinne einer nutzbringenden Kommunikation und im Sinne einer schnellen Wiedererlangung des Führerscheins.
ProMobil: MPU-Vorbereiter mit Erfahrung und Kompetenz!
.
.
.